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Einsatzstelle werden

Hier erfahren Kultur-, Jugend- oder Bildungseinrichtungen wie sie einen Freiwilligendienst in der eigenen Einrichtung anbieten können.

Eine Chance für die eigene Einrichtung

Ein Freiwilligendienst stärkt nicht nur junge Menschen, sondern auch die Einrichtungen, die einen Einsatzplatz anbieten. Freiwillige bringen neue Perspektiven ein und übernehmen unterstützende, begleitende Tätigkeiten, die den Arbeitsalltag sinnvoll ergänzen. So entstehen zusätzliche Impulse für Weiterentwicklung, Vernetzung und Sichtbarkeit — getragen von einer verlässlichen Begleitung durch den Träger.

Als Einsatzstelle

übernehmen Sie Verantwortung freiwillig Engagierte und leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag,
erhalten Sie neue Perspektiven und Impulse für die Weiterentwicklung von Angeboten,
können Sie die positive Ausstrahlung für die Außenwirkung und Sichtbarkeit Ihrer Einrichtung nutzen,
sind Sie Teil eines Netzwerks und können dieses kontinuierlich ausbauen,
erhalten Sie begleitende Unterstützung durch den Träger.

Voraussetzungen für Einsatzstellen

Um einen Freiwilligendienst im Bereich Kultur und Bildung anbieten zu können, müssen sich Kultur-, Jugend- oder Bildungseinrichtungen zunächst als Einsatzstelle von einem Träger anerkennen lassen.

Eine Einrichtung kann Einsatzstelle werden, wenn

  • eine gemeinwohlorientierte Tätigkeit im Bereich Kultur, Jugend oder Bildung angeboten wird,
  • eine Ansprechperson die Freiwilligen fachlich und pädagogisch begleitet,
  • Freiwillige keine Mitarbeiter*innen ersetzen, sondern zusätzliche Aufgaben übernehmen,
  • die Teilnahme an Seminaren und Bildungstagen ermöglicht und freigestellt wird,
  • eine kooperative Zusammenarbeit mit Trägern und anderen Einsatzstellen erfolgt.

Die ersten Schritte auf dem Weg zur Einsatzstelle

1

Altersgruppe klären

Vor der Antragstellung sollte feststehen, für welche Altersgruppe der Einsatzplatz vorgesehen ist: für Freiwillige unter 27 Jahren oder für Freiwillige ab 27 Jahren.
Die Zuständigkeiten der Träger sowie einige Rahmenbedingungen unterscheiden sich je nach Altersgruppe.

  • Unter 27 Jahren: Voll- oder Teilzeit, in der Regel 12 Monate (September–August), 25 Bildungstage mit vier Wochenseminaren.
  • Ab 27 Jahren: Voll- oder Teilzeit, flexible Dauer von 6 bis 18 Monaten, ein Bildungstag pro Monat.
2

Träger kontaktieren

Um einen Freiwilligendienst anbieten zu können, muss sich die Einrichtung von einem unserer Träger anerkennen lassen.

  • Unter 27 Jahren: Zuständig ist in der Regel ein Träger im gleichen Bundesland.
  • Ab 27 Jahren: Es gibt einen bundesweiten Träger mit dem Schwerpunkt Theater sowie ergänzend regionale Träger.

Es empfiehlt sich zu prüfen, welcher Träger regional und ggf. fachlich am besten passt und anschließend Kontakt aufzunehmen.

3

Kosten klären

Vor der Anerkennung mmuss sich die Einrichtung über die entstehenden Kosten klar werden. Einsatzstellen übernehmen

  • das monatliche Taschengeld,
  • die Sozialversicherungsbeiträge,
  • die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft,
  • sowie eine Haftpflichtversicherung (oder Regelung über kommunalen Schadensausgleich).

Die konkreten Kosten werden vom zuständigen Träger mitgeteilt.

4

Anerkennungsverfahren durchführen

Die Anerkennung erfolgt durch den jeweils zuständigen Träger. Wenn die Anerkennung als Einsatzstelle erfolgt ist, können Sie einen Einsatzplatz in der eigenen Einrichtung anbieten. Ihr Einsatzplatz steht dann auf unserer Karte. Es ist auch möglich, mehrere Einsatzplätze in einer Einrichtung anzubieten.

Unsere Träger

Verschiedene Träger sind für die Durchführung der Freiwilligendienste Kultur und Bildung zuständig. Jetzt Träger finden und Einsatzstelle werden.

Unsere Qualitätsstandards

Damit alle Beteiligten in unseren Freiwilligendiensten gut zusammenarbeiten, gibt es ein gemeinsames Qualitätskonzept.