FAQ – Häufig gestellte Fragen
Ob Taschengeld, Anmeldung, Bildungstage oder Informationen für Menschen aus dem Ausland: In unserem FAQ findest du Antworten auf die meistgestellten Fragen. Dir fehlt eine Antwort oder du hast ein anderes Anliegen? Dann lass dich direkt von uns beraten.
Ein Freiwilligendienst ist eine besondere Form des freiwilligen Engagements. Engagement bedeutet: sich für etwas einzusetzen, was einem wichtig ist. Ein Freiwilligendienst ist aber nicht das gleiche wie ein Ehrenamt.
Ein Freiwilligendienst ist keine Arbeitsstelle. Deshalb bekommen Freiwillige auch kein Gehalt, sondern ein Taschengeld. Sie bekommen die Möglichkeit, in verschiedenen Bereichen neue Dinge zu lernen und verschiedene Berufe kennen zu lernen. Deshalb ist ein Freiwilligendienst eine Bildungs- und Orientierungszeit.
Jeder Freiwilligendienst hat zwei Schwerpunkte: Die Tätigkeit in der Einsatzstelle und die Bildungstage. Alle Freiwillige werden im Freiwilligendienst individuell begleitet, von einer Person in der Einsatzstelle und von einer Person des zuständigen Trägers.
Unsere Freiwilligendienste heißen FSJ Kultur, FSJ Schule, FSJ Politik, FJ Beteiligung und BFD Kultur, BFD Schule, BFD Politik und BFD Kultur und Bildung.
Du musst die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. In den meisten Bundesländern bedeutet das, dass du das 9. Schuljahr beendet haben musst. Für viele Einsatzplätze ist es außerdem wichtig, dass du jünger als 26 Jahre bist. Das heißt, du darfst während deines Freiwilligendienstes nicht 27 Jahre alt werden. Diese Regel gilt für die sogenannten Jugendfreiwilligendienste. Die heißen auch FSJ.
Alle Menschen ab 23 Jahren können aber einen generationsoffenen Freiwilligendienst machen, der keine Altersgrenze hat.
In den Freiwilligendiensten Kultur und Bildung gibt es ca. 2.500 Einsatzplätze in ganz Deutschland. Eine Übersicht über alle Plätze findest du auf der Karte.
Ein Einsatzplatz ist der Ort in der Einsatzstelle, in der Freiwillige einen Freiwilligendienst machen können. Eine Einsatzstelle kann mehrere Einsatzplätze haben.
Beispiele für Einsatzstellen sind Jugendtheater, Musikschulen, Kulturamt, Spielmobil oder Schulen. Dort helfen Freiwillige mit. In manchen Einsatzstellen sind auch mehrere Freiwillige tätig.
Ein Freiwilligendienst muss mindestens 6 Monate und darf höchstens 18 Monate dauern. In der Regel dauert der Freiwilligendienst 12 Monate.
Freiwillige können auch mehrere Freiwilligendienste nacheinander machen. Insgesamt darf die Zeit in den Freiwilligendiensten nicht länger sein als 18 Monate. Nach 18 Monaten in den Freiwilligendiensten müssen Menschen mindestens 5 Jahre warten und mindestens 27 Jahre sein, bis sie einen weitere Freiwilligendienst machen dürfen.
Freiwillige können den Freiwilligendienst in Teilzeit oder in Vollzeit machen. Meistens machen die Freiwilligen ihn aber in Vollzeit.
Vollzeit bedeutet bei uns in der Regel: 35 Stunden pro Woche. Es gibt aber Ausnahmen. Für Freiwillige unter 18 Jahren gelten außerdem die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Teilzeit heißt: Freiwillige müssen jede Woche mindestens 20,1 Stunden im Freiwilligendienst tätig sein. Die Einsatzstelle muss mit Teilzeit einverstanden sein. Die Bildungstage sind immer in Vollzeit, auch wenn der Freiwilligendienst in der Einsatzstelle in Teilzeit gemacht wird. Dadurch entstehen keine Überstunden.
Für Überstunden oder Wochenend-Dienste müssen Freiwillige möglichst bald danach genau so viel Freizeit bekommen. Das heißt: Freizeitausgleich.
Alle Freiwilligen, die mindestens 6 Monate lang einen Freiwilligendienst machen, bekommen nach ihrem Freiwilligendienst ein Zertifikat. Darin steht: Was die Freiwilligen in der Einsatzstelle gemacht haben, was sie gelernt haben und wie sie sich in der Zeit entwickelt haben.
Freiwilligendienste sollen Bildungs- und Orientierungszeit sein. Deshalb steht im Gesetz: Wenn Freiwillige 12 Monate einen Jugendfreiwilligendienst machen, müssen sie an mindestens 25 Bildungstagen teilnehmen. Ein Teil dieser Bildungstage wird als Seminare vom Träger organisiert. Im Freiwilligendienst gibt es jedes Jahr 3 bis 4 Seminare. Sie dauern 5 oder 6 Tage. Außerdem gibt es noch freie Bildungstage. Das sind zum Beispiel Workshops oder Kurse. Diese Bildungstage suchen sich die Freiwilligen selbst aus und besprechen mit der Einsatzstelle und dem Träger, ob sie teilnehmen können.
Freiwillige ab 27 Jahre nehmen an mindestens einem Bildungstag pro Monat teil. Zum Beispiel: Bei 12 Monaten Freiwilligendienst muss der*die Freiwillige an insgesamt 12 Bildungstagen teilnehmen. Der Träger bietet die Bildungstage an.
Bei den Bildungstagen lernen sich die Freiwilligen aus verschiedenen Einsatzstellen kennen. Sie tauschen sich aus und geben sich gegenseitig Tipps. Sie beschäftigen sich mit verschiedenen Themen. Das sind zum Beispiel Themen aus Kultur und Politik. Die Freiwilligen lernen etwas über sich und über ihre Umwelt. Sie üben auch Methoden und Techniken für die Tätigkeit in der Einsatzstelle.
Die Kosten für die Bildungstage übernimmt der Träger und die Einsatzstelle. Alle Bildungstage gehören zum Freiwilligendienst dazu. Bei einem Freiwilligendienst in Teilzeit ist die Anzahl der Bildungstage genauso hoch, wie bei einem Freiwilligendienst in Vollzeit. An den Bildungstagen dürfen Freiwillige keinen Urlaub nehmen.
Die Träger sind diejenigen, die die Freiwilligendienste Kultur und Bildung organisieren. Sie bearbeiten die Anmeldungen. Die Träger organisieren die Seminare und Bildungstage für Freiwillige und unterstützen sie bei allen Fragen. Die Träger kennen die Einsatzplätze genau. In unterschiedlichen Regionen von Deutschland sind andere Träger zuständig. Wer die Träger sind und wie du sie erreichen kannst, das steht hier.
Es sind insgesamt 18 Träger, die die Freiwilligendienste Kultur und Bildung gemeinsam anbieten. Sie sind ein Verbund unter dem Dach der Zentralstelle Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ). Zusammen besprechen sie die Entwicklung der Freiwilligendienste Kultur und Bildung. Damit wollen sie erreichen, dass die Qualität stimmt und immer weiter verbessert wird.
Die Einsatzstelle ist die Einrichtung, in der Freiwillige einen Freiwilligendienst machen. Die Einsatzstelle bietet einen Einsatzplatz an.
Beispiele für Einsatzstellen sind Jugendtheater, Musikschule, Kulturamt, Spielmobil oder Ganztagsschule. Dort helfen Freiwillige mit. In manchen Einsatzstellen sind auch mehrere Freiwillige. In jeder Einsatzstelle gibt es Personen, die um die Freiwilligen kümmern. Diese Personen können helfen und Fragen beantworten.
Wenn eine Einrichtung Einsatzstelle werden und einen Einsatzplatz anbieten will, muss sie einen Antrag ausfüllen. Er heißt: Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle. Der Träger prüft bei jeder Einsatzstelle, ob die Einsatzstelle zum Freiwilligendienst passt und ob sie mitmachen kann. Interessierte Einrichtungen finden hier Informationen, wie sie einen Einsatzplatz anbieten können.
Empowerment bedeutet: Sich selbst stark machen. Sich für die eigenen Rechte einsetzen. Sich gegen Diskriminierung wehren. Empowerment bedeutet auch: Sich in der Gruppe gegenseitig stark machen.
In den Freiwilligendiensten Kultur und Bildung gibt es Empowerment-Angebote. Hier können sich Freiwillige über ihre Erfahrungen austauschen. Alle Informationen zu Empowerment-Angeboten.
Wenn du im Jahr 2008 geboren bist, bekommst du zu deinem 18. Geburtstag Post von der Bundeswehr. Diese Post enthält die Aufforderung, einen Online-Fragebogen auszufüllen. Das musst du tun,
- wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft hast und
- laut Ausweis männlichen Geschlechts bist.
Den Fragebogen musst du ausfüllen, auch wenn du nicht zur Bundeswehr gehen möchtest. Als weibliche Person kannst du den Fragebogen ausfüllen, musst es aber nicht.
Im Fragebogen wirst du gefragt, ob du einen „Grundwehrdienst“ von sechs Monaten bei der Bundeswehr leisten willst. Wenn du das nicht willst, musst du das auch nicht. Gib dann im Fragebogen auf der Skalenabfrage „0“ an, also, dass du kein Interesse daran hast, Soldat*in zu werden.
Wenn du dich für einen Freiwilligendienst entscheidest, kann es dir trotzdem passieren, dass du aufgefordert wirst, einen Grundwehrdienst zu leisten. Das kann dann passieren, wenn sich nicht genug Menschen freiwillig für den Grundwehrdienst entscheiden. Dann wird die Wehrpflicht wieder eingeführt. Eine bestimmte Anzahl junger Männer wird dann verpflichtet, den Grundwehrdienst zu leisten. Wie viele das sind, lässt sich aktuell nicht sagen.
Wenn du sicher gehen willst, dass du nicht zum Grundwehrdienst verpflichtet wirst, hast du zwei Möglichkeiten:
- ein Ehrenamt im Katastrophen- und Zivilschutz (z. B. beim Technischen Hilfswerk, der Freiwilligen Feuerwehr, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter Unfallhilfe) oder
- du verweigerst den Wehrdienst (Kriegsdienstverweigerung).
Laut unserer Verfassung, dem Grundgesetz (§4, Satz 3), darf niemand in Deutschland dazu verpflichtet werden, den Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten. Du kannst den Wehrdienst verweigern (Kriegsdienstverweigerung). Wenn du den Wehrdienst verweigerst, bist du verpflichtet, einen Zivildienst zu leisten, wenn die Wehrpflicht eingeführt wird.
Nur diejenigen, die gerade zu dem Zeitpunkt, wo der Wehrdienst und damit der Zivildienst wieder eingeführt wird, einen Freiwilligendienst leisten, werden nicht zum Wehr- oder Zivildienst herangezogen. Dafür muss die vertragliche Länge des Freiwilligendienstes länger als sechs Monate betragen.
Du kannst den Wehrdienst bereits jetzt verweigern, auch wenn es noch keine Wehrpflicht gibt. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung besteht auch ohne Wehrpflicht. Informationen und Beratung dazu bekommst du bei verschiedenen Organisationen, zum Beispiel bei der
- Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen e.V.
- Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) im Verein für Friedensarbeit im Raum der EKD e.V.
Wir, der Trägerverbund Freiwilligendienste Kultur und Bildung, halten es für falsch, dass Freiwilligendienste nicht generell als Alternative zum Wehrdienst anerkannt werden. Wir finden es wichtig, dass Menschen sich auch in den Freiwilligendiensten für sich, andere und die Gesellschaft engagieren und setzen uns dafür ein.
Freiwillige bekommen ein Taschengeld. Sie bekommen keinen Lohn, weil ein Freiwilligendienst kein Arbeitsverhältnis ist. Das Taschengeld ist eine Art Aufwandsentschädigung. Aufwandsentschädigung bedeutet, dass Freiwillige für ihren Aufwand einen finanziellen Ausgleich erhalten. Das Taschengeld wird jeden Monat auf das Konto der*des Freiwilligen überwiesen.
In den Freiwilligendiensten Kultur und Bildung bekommt man mindestens 350 Euro und höchstens 676 Euro im Monat. Das hängt vom Bundesland ab. Die meisten Freiwilligen bekommen aber ein Taschengeld um 450 Euro im Monat. Bei einem Freiwilligendienst in Teilzeit wird das Taschengeld gekürzt.
Freiwillige können Bürgergeld bekommen. Taschengeld bekommen sie zusätzlich.
Für Freiwillige unter 25 Jahren können Taschengeld und Bürgergeld komplett behalten. Bei Freiwilligen ab 25 Jahren wird das Taschengeld auf das Bürgergeld angerechnet. Das bedeutet, dass die Freiwilligen nur 250 Euro vom Taschengeld behalten dürfen.
Kindergeld, Kinderfreibeträge und „kinderbezogene Leistungen“ gibt es auch im Freiwilligendienst, wenn der*die Freiwillige bisher ein Recht darauf hatte. Das ist genauso wie bei Schul- oder Berufsausbildungen. Kindergeld, Kinderfreibeträge und „kinderbezogene Leistungen“ erhalten Freiwillige bis zum Alter von 25 Jahren.
Die meisten Einsatzstellen haben keine Unterkunft für die Freiwilligen. Wenn Freiwillige eine Wohnung oder ein Zimmer mieten müssen, können sie Wohngeld beantragen. Wohngeld ist eine Unterstützung für Menschen, die nicht viel Geld zur Verfügung haben. Sie bekommen etwas Geld für die Miete. Wieviel Geld hängt davon ab, wieviel Geld die Person hat und wieviel Miete sie bezahlt.
Freiwillige können Wohngeld nur für den Hauptwohnsitz bekommen. Wohngeld bekommen Freiwillige nicht, wenn sie weiter bei deinen Eltern wohnen. Alle Freiwilligen können Wohngeld bei der Wohngeldbehörde in ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. Die Behörde entscheidet, ob sie Wohngeld bezahlt. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen dauern.
Freiwillige können während des Freiwilligendienstes noch woanders arbeiten, zum Beispiel in einem Minijob. Das heißt auch: Sie haben eine Nebentätigkeit. Bevor Freiwillige noch woanders arbeiten, müssen sie den Träger und die Einsatzstelle um Erlaubnis fragen.
Wichtig ist: Wenn Freiwillige ganztägig in Vollzeit in ihrer Einsatzstelle beschäftigt sind, bleibt nur wenig Zeit, um noch woanders zu arbeiten.
Alle Freiwilligen werden sozialversichert. Das bedeutet, dass sie während der Zeit ihres Freiwilligendienstes in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert sind. Die Versicherungsbeiträge werden von der Einsatzstelle oder vom Träger bezahlt.
Freiwillige müssen dafür in einer gesetzlichen Krankenversicherung sein. Sie dürfen also nicht in einer privaten Krankenversicherung sein. Freiwillige müssen sich selbst versichern: Sie dürfen nicht in einer Familienversicherung über die Eltern oder den*die Ehepartner*in versichert sein. Das heißt in der Fachsprache: Während des Freiwilligendienstes sind Freiwillige als eigenständige Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Kosten bezahlt die Einsatzstelle.
Nach dem Ende des Freiwilligendienstes können Freiwillige wieder in die Familienversicherung zurückwechseln. Sie können auch in die private Krankenversicherung zurückwechseln. Das müssen Freiwillige vor dem Freiwilligendienst mit der Versicherung besprechen.
Bestimmte Freiwillige müssen sich während ihres Freiwilligendienstes nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Sie sind „versicherungsfrei“. Das sind Beamt*innen, Richter*innen, Soldat*innen auf Zeit und Pensionär*innen, die bei Krankheit unterstützt werden. Angehörige dieser Personen, die einen Freiwilligendienst leisten, sind nicht versicherungsfrei.
Für einen Freiwilligendienst meldest du dich auf unserer Website an: Zur Karte. Dort kannst du dir ein Konto erstellen. Dann kann du dich für mehrere Plätze anmelden. Dort kannst du dir auch eine Merkliste erstellen. Diese Karte zeigt alle Freiwilligendienste in ganz Deutschland, die im Bereich Kultur und Bildung angeboten werden.
Statt „bewerben“ nutzen wir das Wort „anmelden“. Das Wort „bewerben“ hat viel mit Leistung, Noten und Zeugnissen zu tun. All das ist bei unseren Freiwilligendiensten Kultur und Bildung nicht wichtig. Bei uns zählt, dass Freiwillige Lust haben, in einer Einrichtung im Bereich Kultur und Bildung einige Zeit lang mitzuarbeiten. Und Lust darauf haben, dabei etwas Neues zu lernen. Sie sind also freiwillig tätig. Deswegen heißt es bei uns „anmelden“.
Anmelden bedeutet aber nicht, dass du den Einsatzplatz schon hast und dort dein Freiwilligendienst machen kannst. Es bedeutet, dass du dich für den Platz interessierst. Du musst die Einsatzstelle im Gespräch erst noch kennenlernen. Auch die Einsatzstelle muss dich kennenlernen und sich für dich entscheiden. Der gesamte Anmeldeprozess dauert mehrere Wochen.
Die Einsatzplätze haben unterschiedliche Anmeldezeiträume. Es ist das ganze Jahr möglich, sich für Einsatzplätze anzumelden. Dir werden zunächst nur die Einsatzplätze angezeigt, für die eine Anmeldung aktuell möglich ist. Du kannst dir auch alle Einsatzplätze anzeigen lassen. Setze dazu im Filter Ort/Zeit das Häkchen bei „Alle Einsatzplätze anzeigen“.
Solange der Anmeldezeitraum noch läuft, kannst du dich anmelden. Wenn der Anmeldezeitraum noch nicht begonnen hat oder schon vorbei ist, kannst du dich nicht anmelden. Eine Anmeldung ist also nicht für jeden Einsatzplatz immer möglich.
Bei vielen Einsatzplätzen, vor allem für Interessierte bis 27 Jahre, kannst du dich zwischen dem 01. Februar und 15. März anmelden. Der Freiwilligendienst in diesen Einsatzplätzen beginnt in der Regel im September.
Es gibt nach März für junge Menschen dennoch weitere Einsatzplätze. Es lohnt sich immer nach einem Einsatzplatz zu suchen. Der Freiwilligendienst kann dann auch zu anderen Zeitpunkten beginnen.
Für Interessierte ab 27 Jahren stehen das ganze Jahr über Einsatzplätze zur Verfügung.
Der Beginn im Freiwilligendienst für Personen bis 26 Jahre ist jedes Jahr am 1. September. Manche Freiwillige fangen aber schon am 1. August an. Das hängt von den Schulferien und von der Einsatzstelle ab, in der die Freiwilligen ihren Freiwilligendienst machen. Genaue Informationen hat der Träger.
Wann der Freiwilligendienst beginnt, siehst du auf der Informationsseite des Einsatzplatzes im Kasten „Termine“ unter „frühester Dienstbeginn“ und „spätester Dienstbeginn“. Außerdem werden während des Jahres auch Plätze frei. Dann können neue Freiwillige nachrücken. Interessent*innen können immer nach freien Plätzen suchen oder bei den Trägern nachfragen.
Du kannst bis zu 8 Anmeldungen machen. Du kannst dich für einen weiteren Einsatzplatz anmelden, wenn eine deiner Anmeldungen den Zustand „nicht vorgeschlagen“ oder „nicht eingeladen“ hat. Manchmal empfehlen wir dir noch einen anderen Einsatzplatz. Dann bekommst du eine E-Mail mit dem Vorschlag. Du kannst dich für diesen Platz zusätzlich anmelden. Dann sind auch mehr als 8 Anmeldungen möglich.
Leider nein. Es gibt immer mehr Anmeldungen, als es Plätze gibt. Es ist manchmal auch nicht möglich, dass alle ein Kennenlerngespräch bekommen. Das hängt davon ab, ob sich viele andere Personen für die gleichen Einsatzplätze interessieren wie du.
Deine Anmeldung kann verschiedene Zustände haben. Der Zustand zeigt, was gerade mit deiner Anmeldung passiert. Du siehst den Zustand für jede Anmeldung im Menüpunkt „Anmeldungen“.
Folgende Zustände gibt es:
Angemeldet bedeutet: Du hast dich für einen Einsatzplatz angemeldet. Jetzt dauert es noch etwas. Spätestens vier Wochen nach dem Anmeldeschluss verändert sich der Zustand.
In Bearbeitung bedeutet: Der Träger schaut sich deine Anmeldung an.
Vorgeschlagen bedeutet: Der Träger hat deine Anmeldung an den Einsatzplatz weitergeleitet.
Nicht vorgeschlagen bedeutet: Der Träger hat deine Anmeldung nicht an den Einsatzplatz weitergeleitet. Du kannst dich jetzt noch für einen anderen Einsatzplatz anmelden.
Eingeladen bedeutet: Der Einsatzplatz lädt dich zu einem Kennenlerngespräch ein. Der Einsatzplatz meldet sich bei dir. Das passiert zum Beispiel per E-Mail oder Telefon. Dann erfährst du den genauen Termin und Ort für das Kennenlerngespräch.
Nicht eingeladen bedeutet: Der Einsatzplatz lädt dich nicht zu einem Kennenlerngespräch ein. Du kannst dich jetzt noch für einen weiteren Einsatzplatz anmelden.
Zusage bedeutet: Die Einsatzstelle möchte dich gern als Freiwillige*n haben und hat dich kontaktiert. Wenn du auch zugestimmt hast, setzt der Träger den Zustand der Anmeldung auf „Zusage“.
Absage bedeutet: Der Einsatzplatz hat dem Träger mitgeteilt, dass du dort keinen Freiwilligendienst machen wirst.
Wenn du die Anmeldung für einen Platz löschen möchtest, dann kannst du bei „Zustand der Anmeldung“ auf „Absage durch mich“ klicken. Wenn du diesen Zustand auswählst, dann sagst du damit, dass du kein Interesse mehr an diesem Platz hast. Der Einsatzplatz kann dann deine Anmeldung nicht mehr sehen. Dann kannst du auch nicht zum Kennenlerngespräch eingeladen werden.
In deinem Konto unter „Anmeldungen“ siehst du, für welche und wie viele Einsatzplätze du dich angemeldet hast. Hier kannst du den „Zustand der Anmeldung“ sehen. Du bekommst immer automatisch eine E-Mail, wenn sich der Zustand deiner Anmeldungen verändert hat. Mehr dazu liest du auch unter „Was bedeutet der Zustand meiner Anmeldung?“.
Wenn eine Woche nach den Zeiträumen, die hier stehen, immer noch nichts passiert ist, dann telefoniere mit dem zuständigen Träger oder schreibe eine E-Mail. Dann erfährst du wie lange es noch dauert.
2 Wochen nach Anmeldeschluss: Du erfährst um diese Zeit, ob deine Anmeldung der Einsatzstelle vorgeschlagen oder nicht vorgeschlagen wurde. Nicht vorgeschlagen bedeutet, dass der Träger deine Anmeldung nicht an den Einsatzplatz weitergeleitet hat. Du kannst dich jetzt noch für einen weiteren Einsatzplatz anmelden.
4 Wochen nach Anmeldeschluss: Wenn deine Anmeldung vorgeschlagen wurde, erfährst du nach ca. zwei Wochen, ob du zu einem Kennenlerngespräch eingeladen wurdest. Um diese Zeit solltest du auch die Einladung zu einem Kennenlerngespräch von der Einsatzstelle bekommen. Wenn du nicht eingeladen wurdest, kannst du dich jetzt noch für einen weiteren Einsatzplatz anmelden.
8 Wochen nach Anmeldeschluss: Innerhalb von vier Wochen nach der Einladung zu einem Kennenlerngespräch haben die meisten Kennenlerngespräche in den Einsatzstellen stattgefunden. Jetzt solltest du eine Rückmeldung dazu erhalten haben, ob du den Platz bekommen hast oder nicht. In den meisten Fällen meldet sich dazu die Einsatzstelle oder der Träger direkt bei dir. Danach wird der Zustand der Anmeldung auf „Zusage“ oder „Absage“ gestellt.
Wenn du eine Zusage für den Einsatzplatz hast, dann bekommst du in den nächsten Wochen die Vereinbarung und weitere Informationen für den Start des Freiwilligendienstes zugeschickt.
Nach dem Anmeldezeitraum schauen die Träger alle Anmeldungen an. Bevor sie entscheiden, ob sie deine Anmeldung an den Einsatzplatz weitergeben, prüfen sie mehrere Dinge. Sie sehen zum Beispiel, wie viele Anmeldungen es für den Platz gibt. Wenn es sehr viele sind, können nicht alle weitergeleitet werden.
Außerdem prüfen sie, welche Regeln der Einsatzplatz hat. Manche Plätze nehmen nur bestimmte Personen auf, zum Beispiel nur Frauen, wenn sie sich nur an Mädchen und Frauen richten. Auch die Förderregeln spielen eine Rolle. Manche Einsatzplätze bekommen besondere Fördergelder. Dann werden zum Beispiel Menschen bevorzugt, die im gleichen Bundesland wohnen oder die kein Abitur haben. Wenn es Motivationsfragen gibt, schauen die Träger auch auf deine Antworten. Sie prüfen, ob deine Interessen gut zu den Aufgaben im Einsatzplatz passen.
Wenn alles passt, wird deine Anmeldung an den Einsatzplatz geschickt. Die Einsatzstelle sieht nur deine Anmeldenummer und deine Antworten. In deinem Konto steht deine Anmeldung dann auf „vorgeschlagen“. Danach entscheidet die Einsatzstelle, wen sie zu einem Kennenlerngespräch einlädt. In deinem Konto steht dann entweder „eingeladen“ oder „nicht eingeladen“.
Die Kennenlerngespräche sind dafür da, dass der Einsatzplatz dich kennenlernt. Meistens finden sie direkt am Einsatzplatz statt. Dort sprichst du mit den Personen, mit denen du später im Freiwilligendienst arbeiten würdest. Manchmal werden alle angemeldeten Personen gleichzeitig eingeladen, dann findet das Gespräch in einer größeren Runde statt.
Bereite dich gut vor: Lies die Infos zum Einsatzplatz noch einmal durch, schau auf die Internetseite der Einsatzstelle und überlege dir, warum du dort deinen Freiwilligendienst machen willst und welche Fragen du noch hast.
Im Kennenlerngespräch kannst du dir die möglichen Tätigkeiten erklären lassen und die Einsatzstelle anschauen. Frag nach, ob eigene Projekte möglich sind. Wenn im Einsatzplatz steht, dass es Hilfe bei der Wohnungssuche gibt, kannst du auch danach fragen.
Wenn du nicht zum Gespräch kommen kannst, sag bitte rechtzeitig ab. Schreib auf jeden Fall eine E-Mail und ruf an, wenn die Absage sehr kurzfristig ist. Ändere auch in deinem Konto unter „Anmeldungen“ den Zustand auf „Absage durch mich“.
Ja. Wenn du im Ausland bist oder einen sehr weiten Weg hast, kannst du den Einsatzplatz fragen, ob ein Gespräch über das Internet möglich ist, zum Beispiel über Zoom. In welcher Form das Kennenlerngespräch stattfindet, teilt die Einsatzstelle mit.
Nein. Die Träger und Einsatzplätze übernehmen keine Reisekosten zu den Kennenlerngesprächen.
Ja. Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit können einen Freiwilligendienst machen. Es gibt jedoch einige Dinge zu beachten, zum Beispiel ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis. Du kannst auch alles in einem PDF lesen: Infos für Menschen aus dem Ausland [pdf | 187 kb].
Das hängt vom Einsatzplatz ab:
– Manche Einsatzstellen verlangen gute Deutschkenntnisse.
– Andere Einsatzstellen brauchen nur geringe Deutschkenntnisse.
Es wird empfohlen, mindestens Deutsch A1 zu können. Das hilft dir im Alltag und beim Einleben.
Ja. Es gilt Folgendes:
– EU-Bürger*innen benötigen kein Visum, sie dürfen mit ihrem Pass einreisen und bleiben.
– Menschen aus Australien, Großbritannien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und den USA können ohne Visum einreisen und beantragen die Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise in Deutschland bei der Ausländerbehörde.
– Menschen aus allen anderen Ländern müssen vor der Einreise ein Visum bei der deutschen Botschaft im Heimatland beantragen.
Du musst zeigen, dass du genug Geld zum Leben in Deutschland hast:
– mindestens 452 Euro pro Monat zum Leben
– zusätzlich musst du nachweisen, dass du kostenlos wohnen kannst
oder mindestens 360 Euro pro Monat für die Miete hast
Oft bekommst du die Aufenthaltserlaubnis erst, wenn du einen Einsatzplatz hast.
Du bekommst ein Taschengeld von 400 bis 450 Euro im Monat. Dieses Geld ist zu wenig, um in Deutschland zu leben. Du musst zusätzlich eigenes Geld mitbringen.
Die meisten Einsatzstellen können keine kostenlose Unterkunft anbieten.
Für eine Wohnung oder ein Zimmer brauchst du häufig mindestens 400 Euro Miete pro Monat.
– Wenn du aus der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen kommst:
Du kannst nach drei Monaten in Deutschland Wohngeld beantragen. Wenn der Antrag bewilligt wird, musst du nicht die ganze Miete selbst zahlen.
– Alle anderen Personen können in der Regel kein zusätzliches Geld beantragen.
Normalerweise nein. Mit einem Visum oder einer Aufenthaltserlaubnis speziell für den Freiwilligendienst darfst du in Deutschland nicht zusätzlich arbeiten.
Wenn du dich nicht nur für Kultur und Bildung interessierst, gibt es noch mehr Freiwilligendienste in Deutschland. Hier kannst du nach verschiedenen Bereichen suchen, zum Beispiel Soziales, Naturschutz, Sport und mehr: Webseite von Freiwillig Ja.