Die wichtigsten Infos

Es gibt zwei Arten von Freiwilligendiensten in Deutschland:

  • den BFD
  • das FSJ.

BFD ist die Abkürzung für Bundes-Freiwilligen-Dienst.
FSJ ist die Abkürzung für Freiwilliges Soziales Jahr.

Beide Freiwilligendienste gibt es im Bereich Kultur und Bildung.
Das bedeutet:
Menschen helfen in einer Kultureinrichtung oder in einer Bildungseinrichtung mit.
Das sind zum Beispiel:

  • das Theater,
  • das Museum,
  • die Schule,
  • die Bücherei.

Wenn diese Einrichtungen im Freiwilligendienst mitmachen, nennt man sie Einsatzstellen.

Beim Freiwilligendienst helfen die Menschen freiwillig in den Einsatzstellen.
Die Menschen wollen das. Sie wollen damit anderen Menschen helfen.
Sie tun etwas Gutes für das Zusammenleben in der Gesellschaft.
Das nennt man in Deutschland: ehrenamtliche Tätigkeit oder auch: freiwilliges Engagement.
Menschen, die einen Freiwilligendienst machen, nennt man: Freiwillige.
Ein Freiwilligendienst ist eine besondere Form des freiwilligen Engagements.
Im Freiwilligendienst gibt es besondere Regeln:

  • Freiwillige helfen in den Einsatzstellen mindestens 20,5 Stunden jede Woche, 6 bis 18 Monate lang.
  • Freiwillige machen Tätigkeiten, die sie interessieren. Und sie bringen ihre Erfahrungen ein.
  • Freiwillige bekommen keinen Lohn wie bei einer Arbeit. Sie bekommen aber etwas Geld für ihre Hilfe.
  • Freiwillige lernen in Kursen interessante Dinge für ihre Tätigkeit und ihre Zukunft.
  • Freiwillige lernen im Freiwilligendienst andere Freiwillige kennen.

Ein Freiwilligendienst soll Spaß machen.

Das können Sie im Freiwilligendienst machen

In einem Freiwilligendienst können Sie zum Beispiel:

  • Tätigkeiten machen, die Sie interessant finden,
  • Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen einbringen,
  • den Arbeitsalltag in Deutschland kennenlernen,
  • ausprobieren, welche Aufgaben und Tätigkeiten noch gut zu Ihnen passen,
  • herausfinden, welche beruflichen Wege Sie nach dem Freiwilligendienst gehen können,
  • eigene Projekte planen und durchführen,
  • andere Freiwillige bei den Bildungstagen treffen,
  • einen Sprachkurs machen,
  • Ihre Sprachkenntnisse anwenden und trainieren.

Das sind wichtige Voraussetzungen

  • Für das FSJ müssen Sie jünger als 26 Jahre sein. Im BFD gibt es keine Altersgrenze.
  • Sie müssen jede Woche mindestens 20,5 Stunden in der Einsatzstelle mitarbeiten.
  • Ein Freiwilligendienst dauert mindestens 6 und maximal 18 Monate.
  • Sie müssen eine Beschäftigungserlaubnis für den Freiwilligendienst haben.
    Die Beschäftigungserlaubnis bekommen Sie von der Ausländerbehörde.

Die 3 Partner im Freiwilligendienst

Im Freiwilligendienst sind immer 3 Partner beteiligt:

  • der Freiwillige oder die Freiwillige
  • die Einsatzstelle
  • der Träger

Die Einsatzstelle

Die Einsatzstelle ist die Kultureinrichtung oder die Bildungseinrichtung, in der Sie als Freiwillige oder Freiwilliger mitarbeiten.
In der Einsatzstelle gibt es eine Person, die Sie begleitet.
Sie erklärt Ihnen die Tätigkeiten und beantwortet Ihre Fragen.

In jeder Einsatzstelle gibt es unterschiedliche Tätigkeiten.
Zum Beispiel:

  • Im Theater gibt es Aufgaben in der Verwaltung,
  • in der Bühnentechnik oder
  • in der Öffentlichkeitsarbeit.

In einer Bücherei oder einer Schule gibt es andere Aufgaben.

Schreiben Sie in der Bewerbung für den Freiwilligendienst auf, was Sie in Ihrem Freiwilligendienst gerne machen möchten.
Und welche Interessen Sie haben.
Das hilft, eine passende Einsatzstelle für Sie zu finden.
Die Bewerbung für den Freiwilligendienst schicken Sie an den Träger.

Der Träger

Träger sind gemeinnützige Vereine. Sie arbeiten dafür, dass es den Freiwilligendienst gibt.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Träger kümmern sich um die Planung und Durchführung des Freiwilligendienstes.
Sie unterstützen und helfen Freiwilligen und Einsatzstellen.
Das heißt: Wenn Sie einen Freiwilligendienst machen, gibt es beim Träger eine bestimmte Kontaktperson für Sie.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Träger haben auch noch diese Aufgaben:

  • Sie beantworten Fragen, wenn sich jemand für einen Freiwilligendienst interessiert.
  • Sie helfen dabei, einen Platz bei einer Einsatzstelle zu finden, wenn jemand einen Freiwilligendienst machen möchte. Man nennt das: Sie kümmern sich um das Vermittlungsverfahren.
  • Sie beraten die Einsatzstellen bei der Durchführung des Freiwilligendienstes.
  • Sie besuchen alle Freiwilligen und Einsatzstellen einmal im Jahr.
  • Sie machen die Öffentlichkeitsarbeit für den Freiwilligendienst. Sie setzen sich für die Interessen von allen Menschen ein, die beim Freiwilligendienst mitmachen.
  • Sie machen die Bildungstage.

Der Träger schreibt eine Vereinbarung. In der Vereinbarung steht, welche Rechte und Pflichten Freiwillige, Einsatzstellen und Träger haben. Alle 3 Partner unterschreiben die Vereinbarung.

Damit Sie die Vereinbarung unterschreiben können, brauchen Sie eine Beschäftigungserlaubnis. Der Träger hilft Ihnen dabei, die Beschäftigungserlaubnis zu bekommen.

Das sind Ihre Vorteile, wenn Sie einen Freiwilligendienst machen

  • Sie können Tätigkeiten machen, die Sie interessant finden.
  • Sie arbeiten mit anderen Menschen zusammen.
  • Sie nehmen an Bildungstagen teil.
    -Wenn Sie unter 27 Jahre alt sind, dann haben Sie 25 Bildungstage in 12 Monaten.
    - Wenn Sie 27 Jahre alt sind oder älter, dann haben Sie einen Bildungstag für jeden Monat.
    Bei den Bildungstagen lernen Sie andere Freiwillige aus anderen Einsatzstellen kennen.
    Und Sie lernen nützliche Dinge für den Freiwilligendienst und für die Zeit danach.
    Oft geht es um kulturelle Themen.
    Und es gibt auch künstlerische Angebote.
    - Sie können zum Beispiel Theater spielen
    - oder einen Fotokurs machen.
    Die Bildungstage kosten für die Freiwilligen nichts.
    Der Träger kümmert sich um das Essen und bezahlt die Reisekosten.
  • Sie können im Freiwilligendienst Ihre Sprachkenntnisse anwenden und verbessern.
    Sie können auch an einem Sprachkurs teilnehmen.
  • Sie bekommen im Freiwilligendienst etwas Geld. Das wird Taschengeld genannt:
    Bei 20,5 Stunden Dienstzeit jede Woche bekommen Sie jeden Monat mindestens 160 Euro.
    Aber: Sie dürfen nur einen Teil vom Taschengeld behalten.
    Der andere Teil wird mit Ihrem Geld vom Staat verrechnet.
    Das bedeutet: Der Staat zahlt Ihnen dann weniger Geld aus.
    Der Träger kann Ihnen sagen, wie viel Geld das ist.
  • Sie sind im Freiwilligendienst sozialversichert.
    Das bedeutet: Die Einsatzstelle zahlt die Sozialversicherung für Sie.
    Zur Sozialversicherung gehört auch die Krankenversicherung.
    Sie bekommen dann bei einem Arzt oder bei einer Ärztin die gleichen Leistungen
    wie deutsche Bürger und Bürgerinnen.
  • Sie bekommen Urlaubstage.
    Zum Beispiel: Wenn Sie 12 Monate Freiwilligendienst machen, dann haben Sie 25 Urlaubstage.
    Während des Urlaubs wird das Taschengeld weiter gezahlt.
  • Nach dem Freiwilligendienst bekommen Sie ein Zeugnis von Ihrer Einsatzstelle.
    Das Zeugnis können Sie später bei Bewerbungen für eine Arbeit nutzen.

So können Sie mitmachen

Für einen Freiwilligendienst müssen Sie sich anmelden.
Auf der Karte sehen Sie die Einsatzplätze. Für diese Einsatzplätze können Sie sich jetzt anmelden.

Fragen Sie uns, wie Sie sich anmelden sollen.
Rufen Sie dazu bei uns an: 030 48 48 60 20.
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an die Adresse info(at)freiwilligendienste-kultur-bildung.de.
Wir helfen Ihnen gern.
Wir sprechen Deutsch und Englisch.

Wenn Sie schon genau wissen, in welchem Bundesland Sie den Freiwilligendienst machen wollen:
Dann fragen Sie den Träger, wie Sie sich anmelden sollen.
Rufen Sie dazu beim Träger an.
Oder schreiben Sie dem Träger eine E-Mail.

Hier stehen die Telefonnummern und die E-Mail-Adressen von den Trägern.
Nicht alle Träger bieten das FSJ und den BFD an.
Manche Träger bieten nur das FSJ oder nur den BFD an.

Oder:
Melden Sie sich auf der Internetseite direkt für den Freiwilligendienst an.
Diese Filme zeigen Ihnen, wie das geht.