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Generationsoffener Freiwilligendienst

Du bist 23 Jahre oder älter? In unseren generationsoffenen Freiwilligendiensten kannst du deine Erfahrungen einbringen, Neues starten oder berufliche Orientierung finden.

Ein Freiwilligendienst ist nicht nur für Menschen im Anschluss an die Schule interessant. Er kann auch ein Weg zur beruflichen (Neu-)Orientierung oder zum Wiedereinstieg ins Arbeitsleben sein. Dafür gibt es den generationsoffenen Freiwilligendienst, auch bekannt als Bundesfreiwilligendienst (BFD) Kultur und Bildung.

In diesem Freiwilligendienst können unterschiedliche Generationen gemeinsam Erfahrungen sammeln, sich engagieren und voneinander lernen. Auch in unseren Freiwilligendiensten Kultur und Bildung kannst du einen sogenannten generationsoffenen Freiwilligendienst machen.

Für wen ist der generationsoffene Freiwilligendienst gedacht?

Der generationsoffene Freiwilligendienst ist besonders für Menschen, die sich neu orientieren möchten. Du kannst Neues ausprobieren und eigene Ideen einbringen. Der Freiwilligendienst hilft dir, einen Übergang in eine neue Lebensphase aktiv zu gestalten. Dabei leistest du einen Beitrag für die Gesellschaft und nutzt deine Zeit sinnvoll zum Lernen und Mitmachen.

Übergänge im Leben können sein ‒ zum Beispiel:

  • zwischen Ausbildung und Beruf
  • nach Zeiten der Arbeitslosigkeit
  • beim beruflichen Wiedereinstieg
  • auf dem Weg in den Ruhestand

Wo finde ich Einsatzplätze?

Einsatzplätze im generationsoffenen Freiwilligendienst werden direkt über die Träger vergeben. Die meisten Träger vermitteln Plätze in einem bestimmten Bundesland, einer unserer Träger bietet Einsatzplätze bundesweit an.

Alle Träger für den generationsoffenen Freiwilligendienst stehen hier:

Bund Deutscher Amateurtheater (BDAT) e. V.
Lützowplatz 9
10785 Berlin

030 26398590
berlin@bdat.info
www.bdat.info

Kulturring in Berlin e. V.
Giselastraße 12
10317 Berlin

030 5139749
bfd@kulturring.berlin
kulturring.berlin

LKJ Brandenburg
Benzstraße 7
14482 Potsdam

0331 28127741
mail@lkj-brandenburg.de
www.lkj-brandenburg.de

Stadtkultur Hamburg e. V.
Große Bergstraße 264
22767 Hamburg

040 879764614
bfd@stadtkultur-hh.de
www.bfd-kultur-bildung-hh.de

LKJ Brandenburg
Benzstraße 7
14482 Potsdam

0331 28127741
mail@lkj-brandenburg.de
www.lkj-brandenburg.de

LKJ Niedersachsen e. V.
Leisewitzstraße 37b
30175 Hannover

0511 60060550
freiwilligendienste@lkjnds.de
lkjnds.de/freiwilligendienste

LKJ Sachsen-Anhalt e. V.
Brandenburger Str. 9
39104 Magdeburg

0391 2445168
bfd@jugend-lsa.de
freiwilligendienste.lkj-lsa.de

LKJ Sachsen-Anhalt e. V.
Brandenburger Str. 9
39104 Magdeburg

0391 2445168
bfd@jugend-lsa.de
freiwilligendienste.lkj-lsa.de

LKJ Brandenburg
Benzstraße 7
14482 Potsdam

0331 28127741
mail@lkj-brandenburg.de
www.lkj-brandenburg.de

Noch Fragen?

Schau doch gern in unser FAQ oder lass dich beraten. Wir helfen dir gern bei der Suche weiter und verbinden dich mit dem richtigen Träger.

Für bestimmte Themen, die den generationsoffenen Freiwilligendienst betreffen, haben wir hier ein paar Begriffe zusammengestellt.

Wichtige Begriffe im generationsoffenen Freiwilligendienst

Einen generationsoffenen Freiwilligendienst können alle Menschen machen, die 23 Jahre oder älter sind.

Ein generationsoffener Freiwilligendienst muss mindestens 6 Monate und darf höchstens 18 Monate dauern. Der Startpunkt ist jederzeit möglich.

Der Freiwilligendienst kann in Vollzeit oder in Teilzeit gemacht werden. Teilzeit bedeutet: Freiwillige sind mindestens 20,1 Stunden pro Woche im Freiwilligendienst tätig.

Freiwillige ab 27 Jahren erhalten mindestens einen Bildungstag pro Monat.

Beispiel: bei 12 Monaten Freiwilligendienst → 12 Bildungstage

Freiwillige im generationsoffenen Freiwilligendienst, die noch nicht 27 Jahre alt sind, erhalten 25 Bildungstage im Jahr.

Freiwillige bekommen ein Taschengeld, sind kranken- und sozialversichert und erhalten kostenfreie Bildungstage, die sie selbst auswählen können. Und: Freiwillige bekommen Preis-Rabatte für Fahrkarten des öffentlichen Personen-Nahverkehr.

Menschen, die Bürgergeld bekommen, können einen Freiwilligendienst machen. Das Taschengeld aus dem Freiwilligendienst bekommen sie zusätzlich zu ihrem Bürgergeld.
Für Freiwillige unter 25 Jahren wird das Bürgergeld nicht angerechnet.

Das bedeutet, dass die Freiwilligen (und ihre Bedarfsgemeinschaft) Taschengeld und Bürgergeld komplett behalten dürfen. Bei Freiwilligen ab 25 Jahren wird das Taschengeld auf das Bürgergeld angerechnet.

Vom Taschengeld sind 250 Euro „nicht zu berücksichtigende Einnahmen“. Das bedeutet, dass die Freiwilligen 250 Euro behalten dürfen.

Freiwillige können während des Freiwilligendienstes noch woanders arbeiten. Das heißt auch: Sie haben eine Nebentätigkeit. Bevor Freiwillige noch woanders arbeiten, müssen sie den Träger und die Einsatzstelle um Erlaubnis fragen.

Wenn die Freiwilligen für ihre Nebentätigkeit eine bestimmte Grenze überschreiten, dann müssen sie Steuern zahlen. Mit einem Minijob wird diese Grenze nicht erreicht.

Bei einer Altersrente gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Bei einer Rente wegen voller oder verminderter Erwerbsfähigkeit sollten die Freiwilligen sich immer bei der Rentenversicherung informieren.

Wenn Freiwillige eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, dann gilt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze. Das bedeutet, dass das Taschengeld aus dem Freiwilligendienst und weitere Einkünfte insgesamt diese Grenze im Jahr nicht überschreiten sollten. Wenn die Grenze überschritten wird, dann wird alles in Höhe von 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die jährliche Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. Freiwillige sollten für die Berechnung die Rentenversicherung anfragen.

Lies dich rein

In unseren Erfahrungsberichten erzählen Freiwillige, welche Aufgaben sie haben, was sie erleben und warum sie einen Freiwilligendienst machen.

Hör dich rein

In der Podcastfolge „Für einen Freiwilligendienst ist man nie zu alt“ erzählen Renate und Manfred, wie viel ihnen ihr Engagement bedeutet.