Arbeitszeit

Freiwillige* können den Freiwilligendienst in Teilzeit oder in Vollzeit machen.

Vollzeit heißt: Die Engagementzeit eines Freiwilligen* darf jede Woche höchstens 35 Stunden sein. Es gibt wenige Ausnahmen. Wenn in der Einsatzstelle aber niemand 35 Wochenstunden arbeitet, dann arbeiten auch die Freiwilligen* weniger Stunden. Bei Freiwilligen* unter 18 Jahren gelten außerdem die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Teilzeit heißt: Die Engagementzeit eines Freiwilligen* muss jede Woche mindestens 20,1 Stunden sein. Die Einsatzstelle muss mit Teilzeit einverstanden sein. Bildungstage finden trotz Teilzeit-Tätigkeit immer in Vollzeit statt.

Für Überstunden oder Wochenend-Dienste im FSJ und BFD müssen Freiwillige* möglichst bald danach genau so viel Freizeit bekommen. Das heißt: Freizeitausgleich. Die Bildungstage gelten als Engagementzeit.

 

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FAQ

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