Datenschutz
Der Träger, die Einsatzstelle und im BFD die Zentralstelle dürfen die Freiwilligen* nach persönlichen Daten fragen. Persönliche Daten sind zum Beispiel die E-Mail-Adresse oder die Bankverbindung. Sie dürfen nur dann danach fragen, wenn das für das FSJ oder den BFD wirklich nötig ist, zum Beispiel um die Vereinbarung zu machen.
Das steht für das FSJ im Jugendfreiwilligendienstegesetz, Paragraf §12.
Für den BFD steht das im Bundesfreiwilligendienstgesetz, Paragraf §12.
Wenn Freiwillige* es erlauben, darf der Träger die persönlichen Daten auch nach dem Ende des Freiwilligendienstes noch benutzen. Zum Beispiel, um Freiwillige* erreichen zu können oder um Befragungen zu machen. Der Träger muss die Freiwilligen* aber vorher fragen, ob er die Daten weiterhin benutzen darf.