Dienstbefreiung

Freiwillige* können den Freiwilligendienst für kurze Zeit unterbrechen.

Das heißt: Sie werden vom Dienst befreit. Dafür brauchen sie einen guten Grund. Das kann zum Beispiel ein Bewerbungsgespräch sein oder ein wichtiger Arzttermin. Auch ein Praktikum über mehrere Tage ist möglich.

Die Einsatzstelle muss dem zustimmen. Die Freiwilligen* besprechen mit ihrer Einsatzstelle, ob sie weiterhin das Taschengeld bekommen. Bei einzelnen Tagen geht das. Die Freiwilligen* werden dann vom Dienst befreit, ohne Urlaubstage nehmen zu müssen. Das wird auch Sonderurlaub genannt. Wenn die Freiwilligen* aber ein Praktikum über mehrere Tage bis zu einem Monat machen, bekommen sie in der Zeit das Taschengeld für den Freiwilligendienst nicht weiter. Sie sind aber weiterhin über den Freiwilligendienst versichert, zum Beispiel bei Krankheit.

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