Engagementzeit

Freiwillige* können den Freiwilligendienst in Teilzeit oder in Vollzeit machen.

Vollzeit heißt: Die Engagementzeit eines Freiwilligen* darf jede Woche höchstens 40 Stunden sein. Wenn in der Einsatzstelle aber niemand 40 Wochenstunden arbeitet, dann arbeiten auch die Freiwilligen* weniger Stunden. Mindestens 35 Stunden pro Woche müssen Freiwillige* in einer Vollzeit-Tätigkeit aber tätig sein. Bei Freiwilligen* unter 18 Jahren gelten außerdem die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Teilzeit heißt: Die Engagementzeit eines Freiwilligen* muss jede Woche mindestens 20 Stunden sein. Nicht alle Freiwilligen* unter 27 Jahre dürfen eine Teilzeit-Tätigkeit machen. Es muss einen Grund dafür geben. Siehe dazu Teilzeit. Bei Freiwilligen* ab 27 Jahren braucht es keine Begründung für Teilzeit. Aber in jedem Fall muss die Einsatzstelle mit Teilzeit einverstanden sein. Bildungstage finden trotz Teilzeit-Tätigkeit immer in Vollzeit statt.

Für Überstunden oder Wochenend-Dienste im FSJ und BFD müssen Freiwillige* möglichst bald danach genau so viel Freizeit bekommen. Das heißt: Freizeitausgleich. Die Bildungstage gelten als Engagementzeit.

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