Erstuntersuchung

Freiwillige* unter 18 Jahren müssen zu einer Erstuntersuchung, bevor sie ihren Freiwilligendienst beginnen. Die Erstuntersuchung heißt auch „ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz“. Im Gesetz steht das in §32 Absatz 1. Es wird dabei geprüft, ob die Person gesund genug ist für die Tätigkeit im Freiwilligendienst.

Nach der Erstuntersuchung erhalten die Freiwilligen* eine Bescheinigung. Diese muss dann an die Einsatzstelle gegeben werden. Freiwillige* unter 18 Jahren dürfen ohne diese Bescheinigung nicht in der Einsatzstelle tätig werden.

In manchen Einsatzstellen müssen die Freiwilligen* auch nachweisen, dass sie gegen Masern geschützt sind. Das ist zum Beispiel in Kitas und Schulen so. Der Nachweis ist möglich durch den Impfausweis oder einen Bluttest.

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