Krankheit

Wenn Freiwillige* krank sind und nicht arbeiten können, müssen sie sofort die Einsatzstelle anrufen. Außerdem brauchen sie spätestens am 4. Tag eine Bescheinigung einer*s Ärztin*Arztes. Die Bescheinigung heißt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und wird elektronisch aus der Arztpraxis an die Einsatzstelle oder den Träger übertragen.
An Bildungstagen brauchen Freiwillige* diese Bescheinigung schon am ersten Tag.

Während der Krankheit bekommen Freiwillige* weiterhin das Taschengeld. Wenn Freiwillige* länger als 6 Wochen mit der gleichen Krankheit krank sind, bekommen sie kein Taschengeld mehr. Nach sechs Wochen kriegen Freiwillige* Geld von der Krankenkasse. Wieviel Geld das ist, bestimmen gesetzliche Regelungen, die im Sozialgesetzbuch Paragraf § 44 SGB V stehen.

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