Meldepflicht

Wenn Freiwillige* für ihren Freiwilligendienst umziehen, müssen sie zu der Meldebehörde an dem neuen Wohnort gehen, zum Beispiel zum Einwohnermeldeamt. Dort geben sie ihre neue Adresse an. Das heißt: Sie melden sich um. Das müssen sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug machen. Wenn sie das nicht tun, müssen sie ein Bußgeld bezahlen.

Unsere Freiwilligendienste

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FAQ

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