Meldepflicht
Wenn Freiwillige* für ihren Freiwilligendienst umziehen, müssen sie zu der Meldebehörde an dem neuen Wohnort gehen, zum Beispiel zum Einwohnermeldeamt. Dort geben sie ihre neue Adresse an. Das heißt: Sie melden sich um. Das müssen sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug machen. Wenn sie das nicht tun, müssen sie ein Bußgeld bezahlen.