Nebentätigkeit
Freiwillige* können während des Freiwilligendienstes noch woanders arbeiten. Das heißt auch: Sie haben eine Nebentätigkeit. Bevor Freiwillige* noch woanders arbeiten, müssen sie den Träger und die Einsatzstelle um Erlaubnis fragen.
Wenn die Freiwilligen* für die Nebentätigkeit im Jahr 2019 mehr als 9.408 Euro bekommen, dann müssen sie Steuern bezahlen. Das ist der Steuerfreibetrag.
Wichtig ist: Wenn Freiwillige* ganztägig in Vollzeit in ihrer Einsatzstelle beschäftigt sind, bleibt nur wenig Zeit, um noch woanders zu arbeiten. Freiwillige* in Teilzeit sind mindestens 20 Stunden in der Woche in der Einsatzstelle. Das heißt: Der Freiwilligendienst ist ihre Haupttätigkeit.
