Rechtsverhältnis
Freiwillige* sind keine Angestellten. Das heißt, der Freiwilligendienst ist kein Arbeitsverhältnis. Trotzdem gelten für Freiwillige* die „öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzbestimmungen“.
Das bedeutet, dass die Einsatzstellen zum Beispiel auf die Gesundheit der Freiwilligen* achten müssen. Der Schutz gilt, weil der*die Freiwillige*, die Einsatzstelle und der Träger eine Vereinbarung unterschreiben. Diese Vereinbarung heißt „privatrechtliche Vereinbarung“.
Im BFD schließen Freiwillige* eine Vereinbarung mit dem Bund, dem Träger und der Einsatzstelle. Diese Vereinbarung heißt „öffentlich-rechtliche Vereinbarung“.
Mehr dazu steht auch bei Arbeitgeber und bei Arbeitsmarktneutralität.