Rechtsverhältnis

Freiwillige* sind keine Angestellten. Das heißt, der Freiwilligendienst ist kein Arbeitsverhältnis. Trotzdem gelten für Freiwillige* die „öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzbestimmungen“.

Das bedeutet, dass die Einsatzstellen zum Beispiel auf die Gesundheit der Freiwilligen* achten müssen. Der Schutz gilt, weil der*die Freiwillige*, die Einsatzstelle und der Träger eine Vereinbarung unterschreiben. Diese Vereinbarung heißt „privatrechtliche Vereinbarung“.

Im BFD schließen Freiwillige* eine Vereinbarung mit dem Bund, dem Träger und der Einsatzstelle. Diese Vereinbarung heißt „öffentlich-rechtliche Vereinbarung“.
Mehr dazu steht auch bei Arbeitgeber und bei Arbeitsmarktneutralität.

Unsere Freiwilligendienste

Erfahren Sie mehr über die Entstehung der Freiwilligendienste.

Weiterlesen

FAQ

Haben Sie noch mehr Fragen zu unseren Freiwilligendiensten? Schauen Sie in unsere Fragen & Antworten

Zum FAQ