Studium
Der Freiwilligendienst gilt als Wartezeit für das Studium. Das heißt: Der Freiwilligendienst wird als Wartesemester angerechnet. Bei 12 Monaten Freiwilligendienst sind das zwei Wartesemester. In der Bewerbung für das Studium muss also ein Nachweis über mindestens sechs Monate Freiwilligendienst stehen. Ein Nachweis ist z. B. das Zertifikat.
Ein Freiwilligendienst kann noch weitere Zusatzpunkte bei der Bewerbung für ein Studium bringen. Das heißt: Die Chance auf einen Studienplatz erhöht sich. Ob das geht, bestimmt die Hochschule.
Wenn Freiwillige* schon vor Beginn oder während des Freiwilligendienstes einen Studienplatz haben, dann ist der Studienplatz auch bis nach dem Freiwilligendienst gesichert. Die Freiwilligen* müssen sich aber trotzdem nochmal bewerben! Das steht im Paragraf § 34 des Hochschulrahmengesetzes des Bundes und den Studienplatz-Verordnungen der Hochschulen.
In der Regel gehen Studium und Freiwilligendienst nicht gleichzeitig. Ein Freiwilligendienst ist meistens eine Haupt-Tätigkeit. Das heißt auch: Vollzeit-Tätigkeit. Ein Studium auch. Zwei Haupt-Tätigkeiten sind nicht erlaubt. Für einen Freiwilligendienst können aber Urlaubssemester genommen werden. Wenn die Hochschule es erlaubt, kann das Pflichtpraktikum auch als Freiwilligendienst gemacht werden. Ein berufsbegleitendes Studium und ein Freiwilligendienst im Bereich Kultur und Bildung in Teilzeit sind gleichzeitig auch möglich.