Taschengeld
Freiwillige* bekommen ein Taschengeld. Sie bekommen keinen Lohn, weil ein Freiwilligendienst kein Arbeitsverhältnis ist. Mehr dazu steht unter Rechtsverhältnis.
Das Taschengeld wird jeden Monat auf das Konto der*des Freiwilligen* überwiesen.
Im FSJ Kultur, FSJ Politik und FSJ Schule sind das mindestens 340 Euro im Monat und höchstens 414 Euro. Im Bundesland Thüringen ist das anders. Es können dort wegen Förderungen nur 300 Euro bezahlt werden.
Freiwillige* ab 27 Jahre im BFD Kultur und Bildung erhalten bei Vollzeit immer 414 Euro. Bei einem Freiwilligendienst in Teilzeit wird das Taschengeld angepasst.
