Taschengeld
Freiwillige* bekommen ein Taschengeld. Sie bekommen keinen Lohn, weil ein Freiwilligendienst kein Arbeitsverhältnis ist. Mehr dazu steht unter Rechtsverhältnis.
Das Taschengeld wird jeden Monat auf das Konto der*des Freiwilligen* überwiesen.
Im FSJ Kultur, FSJ Politik und FSJ Schule sind das mindestens 350 Euro im Monat und höchstens 453 Euro. Im Bundesland Thüringen dürfen wegen einer Landesrichtlinie maximal 350 Euro bezahlt werden.
Freiwillige* ab 27 Jahre im BFD Kultur und Bildung erhalten bei Vollzeit immer 453 Euro. Bei einem Freiwilligendienst in Teilzeit wird das Taschengeld immer um mindestens 1 Euro gekürzt.