Teilzeit
Freiwillige* können den Freiwilligendienst in Teilzeit machen. Teilzeit heißt: Die Engagementzeit einer*s Freiwilligen* muss jede Woche mindestens 20,1 Stunden sein.
Nicht alle Freiwilligen* unter 27 Jahre dürfen eine Teilzeit-Tätigkeit machen. Es muss einen Grund dafür geben. Das steht im Gesetz. Gründe sind zum Beispiel:
Die*der Freiwillige*...
...erzieht allein ein Kind.
...pflegt Angehörige.
...gilt als behindert.
...hat Probleme mit der Gesundheit.
...macht einen Integrations-Kurs oder Sprach-Kurs.
...macht einen Kurs zur Vorbereitung auf ein Studium, eine Ausbildung oder einen Beruf.
Man kann auch während eines Freiwilligendienstes von einer Vollzeit-Tätigkeit in eine Teilzeit-Tätigkeit wechseln. Eine Teilzeit-Tätigkeit muss mit dem Träger und mit der Einsatzstelle abgesprochen werden. Wenn sie nicht zustimmen, kann man den Freiwilligendienst nicht in Teilzeit machen.
Freiwillige* ab 27 Jahren können auch ohne Begründung einen Freiwilligendienst in Teilzeit machen.
